In den letzten 2 Wochen wurden wieder 4 Hunde geborgen, die leider nicht gechippt waren, oder gechippt, aber in keiner Datenbank registriert. Die Chippflicht und Registrierungspflicht besteht seit vielen Jahren und soll mithelfen entlaufene Hunde schneller zu ihren Besitzern zurück zu bringen.
Hunde sollten – laut Gesetz – vor einer Übergabe an neue Beisitzer bereits gechippt und registriert sein. Es wird leider immer noch darauf vergessen oder für so manche Hundevermehrer ist es einfach zu kostenintensiv. Darum achten Sie bitte darauf, wenn Sie einem Hund ein neues Zuhause schenken, dass dieser mit einem Mikrochip gekennzeichnet und ordnungsgemäß in einer Datenbank registriert ist. Ein Besuch bei einem Tierarzt kann Klärung bringen.
Hunde, die keinem Besitzer zugeordnet werden können, müssen laut Gesetz 4 Wochen im Tierheim verbleiben, bevor wir sie an neue Besitzer vergeben dürfen.